20.11.2019, 18:57
Man müsste sich den konkreten Einzelfall samt konkreter Daten ansehen (so wie auch die Finanz sich den Fall dann letzten Endes ansehen würde).
Aus diesem Grund kann man in einem Forum leider nur Empfehlungen geben, die als "unverbindlich" einzustufen sind, aber ev. doch hilfreich sein können.
In Zweifelfällen kommt man ev. um eine konkrete Beratung nicht herum oder muss halt mal bei der Veranlagung ausprobieren, was die Finanz akzeptiert.
In der Praxis ist es halt so, dass die meisten versuchen, ein Kilometergeld dafür unterzubringen.
Stellt aber die Finanzverwaltung fest, dass diese Werbungskosten dieselbe Wegstrecke betreffen (aber an anderen Tagen), die man auch für Erwerbszwecke zurücklegen muss, so kommt es ev. zur Ausdehnung einer bestehenden Pendlerpauschale (Sie schreiben von 10 Tagen: für 10 Tage erhält man die Pendlerpauschale im Ausmaß von 2/3; in diesem Fall würde die Pendlerpauschale ausgedehnt werden auf 3/3, also eine Differenz-PP geltend gemacht werden können). Das ist so gut wie sicher.
Aus diesem Grund kann man in einem Forum leider nur Empfehlungen geben, die als "unverbindlich" einzustufen sind, aber ev. doch hilfreich sein können.
In Zweifelfällen kommt man ev. um eine konkrete Beratung nicht herum oder muss halt mal bei der Veranlagung ausprobieren, was die Finanz akzeptiert.
In der Praxis ist es halt so, dass die meisten versuchen, ein Kilometergeld dafür unterzubringen.
Stellt aber die Finanzverwaltung fest, dass diese Werbungskosten dieselbe Wegstrecke betreffen (aber an anderen Tagen), die man auch für Erwerbszwecke zurücklegen muss, so kommt es ev. zur Ausdehnung einer bestehenden Pendlerpauschale (Sie schreiben von 10 Tagen: für 10 Tage erhält man die Pendlerpauschale im Ausmaß von 2/3; in diesem Fall würde die Pendlerpauschale ausgedehnt werden auf 3/3, also eine Differenz-PP geltend gemacht werden können). Das ist so gut wie sicher.