24.11.2025, 09:53
Er kann das schon an seine Freundin vermieten, die Miethöhe muss allerdings fremdüblich sein und dann hat er ja wieder Einkünfte aus Vermietung.
Eine eventuelle Möglichkeit wäre das über Fruchtgenuss zu machen, hier müsste ihm seine Freundin die AfA als Substanzabgeltung bezahlen.
Eine eventuelle Möglichkeit wäre das über Fruchtgenuss zu machen, hier müsste ihm seine Freundin die AfA als Substanzabgeltung bezahlen.

