21.11.2019, 00:34
Leider gab es erst im Vorjahr eine Entscheidung des BFG, in der die Übernahme von Wohnungskosten für ein schwer erkranktes Kind abgelehnt wurde. Bei krankheits-/behinderungsbedingten Fahrtkosten (von Angehörigen) ist die Judikatur uneinheitlich.
Sie sollten mit dem FA in Kontakt treten und die einzelnen Punkte vorab besprechen, vermutlich wird das FA um Übermittlung von Belegen ersuchen. Die Entscheidungen sind bei solchen Fällen sehr stark einzelfallabhängig.
Sie sollten mit dem FA in Kontakt treten und die einzelnen Punkte vorab besprechen, vermutlich wird das FA um Übermittlung von Belegen ersuchen. Die Entscheidungen sind bei solchen Fällen sehr stark einzelfallabhängig.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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