25.11.2019, 18:51
Ich befürchte, dass man sich diesen Fall ev. im Rahmen eines Coachings oder einer Beratung anschauen muss.
Bei der Durchrechnung gemäß KV ist jedenfalls bei 45 Wochenstunden sowie bei 9 Tagesstunden Schluss mit Normalarbeitszeit.
Das bedeutet, dass alles, was über diese "Bandbreiten" hinausgeht, jedenfalls eine zuschlagspflichtige Überstunde darstellt.
Möglicherweise aber wäre es sinnvoll, eine "Vier-Tage-Woche" zu vereinbaren, die dann eine Tages-NAZ bis zu 10 Stunden ermöglicht.
Bei der Durchrechnung gemäß KV ist jedenfalls bei 45 Wochenstunden sowie bei 9 Tagesstunden Schluss mit Normalarbeitszeit.
Das bedeutet, dass alles, was über diese "Bandbreiten" hinausgeht, jedenfalls eine zuschlagspflichtige Überstunde darstellt.
Möglicherweise aber wäre es sinnvoll, eine "Vier-Tage-Woche" zu vereinbaren, die dann eine Tages-NAZ bis zu 10 Stunden ermöglicht.