29.11.2019, 20:24
Werte Kollegenschaft,
Ich (BIBU) habe die Position des Kassiers eine Vereins (Wirtschaftsinitiative Wien 23) übernommen.
Dieser neu gegründete Verein ist 2019 Kleinunternehmer.
Ab 2020 möchten wir in die Regelbesteuerung.
Die Rechnungen über die Mitgliedsbeiträge 2019 sind schon ausgesandt (ohne USt)
Ich befürchte aber Probleme, weil große Teile der Mitglieder ihre Mitgliedsbeiträge 2019 wahrscheinlich erst 2020 bezahlen werden.
Das FA wird möglicherweise diese Umsätze, die ja erst 2020 vereinnahmt werden als UST-pflichtig behandeln wollen.
ich habe diesbezüglich auch bereits ein Urteil des BFG gefunden (GZ. RV/5100572/2013)
Wie sind eure Erfahrungen?
++++
Was ist besser - im Januar 2020 ein Formular U12 abgeben, oder dem FA nur zu schreiben, dass wir 2020 die Kleinunternehmer-Grenze
überschreiten werden und wir deshalb eine UID brauchen?
Danke für Ihren Tipp
Ich (BIBU) habe die Position des Kassiers eine Vereins (Wirtschaftsinitiative Wien 23) übernommen.
Dieser neu gegründete Verein ist 2019 Kleinunternehmer.
Ab 2020 möchten wir in die Regelbesteuerung.
Die Rechnungen über die Mitgliedsbeiträge 2019 sind schon ausgesandt (ohne USt)
Ich befürchte aber Probleme, weil große Teile der Mitglieder ihre Mitgliedsbeiträge 2019 wahrscheinlich erst 2020 bezahlen werden.
Das FA wird möglicherweise diese Umsätze, die ja erst 2020 vereinnahmt werden als UST-pflichtig behandeln wollen.
ich habe diesbezüglich auch bereits ein Urteil des BFG gefunden (GZ. RV/5100572/2013)
Wie sind eure Erfahrungen?
++++
Was ist besser - im Januar 2020 ein Formular U12 abgeben, oder dem FA nur zu schreiben, dass wir 2020 die Kleinunternehmer-Grenze
überschreiten werden und wir deshalb eine UID brauchen?
Danke für Ihren Tipp