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Wechsel von UST-Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung
#3
Danke für die schnelle Antwort.

Da der Verein für die Mitglieder Leistungen erbringt (Marketing, Werbung, Netzwerken,... ) gehe ich davon aus,
dass diese Beträge "unechte Mitgliedsbeiträge" (RZ 34) sind und dadurch UST-pflichtig.
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RE: Wechsel von UST-Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung - von Manfred - 30.11.2019, 13:57

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