30.11.2019, 13:57
Danke für die schnelle Antwort.
Da der Verein für die Mitglieder Leistungen erbringt (Marketing, Werbung, Netzwerken,... ) gehe ich davon aus,
dass diese Beträge "unechte Mitgliedsbeiträge" (RZ 34) sind und dadurch UST-pflichtig.
Da der Verein für die Mitglieder Leistungen erbringt (Marketing, Werbung, Netzwerken,... ) gehe ich davon aus,
dass diese Beträge "unechte Mitgliedsbeiträge" (RZ 34) sind und dadurch UST-pflichtig.