07.01.2026, 18:21
Hallo,
bei Vertretungen sind Bilanzbuchhalter:innen berufsrechtlich stark eingeschränkt – egal ob juristische Person oder natürliche Person.
Welche Vertretungsbefugnisse im Detail zulässig sind, sind im BiBuG taxativ aufgezählt: Alles, was nicht ausdrücklich genannt ist, ist nicht erlaubt.
Für eine rechtssichere Orientierung empfiehlt sich der Artikel „Stufenmodell zur rechtssicheren Berufsausübung im Rechnungswesen“ von Frau Hanslik-Czadul im BÖB-Journal 102-25 Seite 40ff, der die berufsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten sehr anschaulich darstellt.
Beste Grüße
bei Vertretungen sind Bilanzbuchhalter:innen berufsrechtlich stark eingeschränkt – egal ob juristische Person oder natürliche Person.
Welche Vertretungsbefugnisse im Detail zulässig sind, sind im BiBuG taxativ aufgezählt: Alles, was nicht ausdrücklich genannt ist, ist nicht erlaubt.
Für eine rechtssichere Orientierung empfiehlt sich der Artikel „Stufenmodell zur rechtssicheren Berufsausübung im Rechnungswesen“ von Frau Hanslik-Czadul im BÖB-Journal 102-25 Seite 40ff, der die berufsrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten sehr anschaulich darstellt.
Beste Grüße

