07.01.2026, 20:38
Völlig unverbindlich darf ich dazu Folgendes rückmelden:
Eine Anhaltspunkt zu Ihrer Frage könnte die Rz 1379 EStR 2000 liefern. Da wird wohl die zweite Wohnung als "aus persönlichen Gründen" in unüblicher Entfernung gewählt gewertet werden und wird da wohl zumindest die Differenz von 30 km (10 auf 40) problematisch werden können.
Eine Anhaltspunkt zu Ihrer Frage könnte die Rz 1379 EStR 2000 liefern. Da wird wohl die zweite Wohnung als "aus persönlichen Gründen" in unüblicher Entfernung gewählt gewertet werden und wird da wohl zumindest die Differenz von 30 km (10 auf 40) problematisch werden können.

