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Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und Fahrtspesen
#2
Dürfte sich - gehe ich nach den Schilderungen - um eine wesentliche Beteiligung handeln (100 %).

Daher sind diese angefragten KM-Gelder in den Lohnnebenkosten jedenfalls pflichtig.

Die Anwendung Kleinbetriebsregelung ist aber auch hier möglich und kann das aber möglicherweise verhindern.
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RE: Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und Fahrtspesen - von Wilhelm Kurzböck - 09.01.2026, 19:08

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