09.01.2026, 19:08
Dürfte sich - gehe ich nach den Schilderungen - um eine wesentliche Beteiligung handeln (100 %).
Daher sind diese angefragten KM-Gelder in den Lohnnebenkosten jedenfalls pflichtig.
Die Anwendung Kleinbetriebsregelung ist aber auch hier möglich und kann das aber möglicherweise verhindern.
Daher sind diese angefragten KM-Gelder in den Lohnnebenkosten jedenfalls pflichtig.
Die Anwendung Kleinbetriebsregelung ist aber auch hier möglich und kann das aber möglicherweise verhindern.

