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Kündigungsentschädigung
#2
Eine Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung dieser Zahlung als Kündigungsentschädigung (1/5 steuerfrei mit 9/5 der HB gedeckelt und Rest nach § 67 Abs. 10 EStG 1988) sehe ich hier auch nicht, da es ja hier ja zu keinen Vertragswidrigkeiten gekommen ist. Die Lohnsteuer knüpft hier an den arbeitsrechtlichen Kündigungsentschädigungsbegriff an.

In der Rz 1104a LStR 2002 findet man im Übrigen auch eine Darstellung, wann konkret die Finanzverwaltung von einer Kündigungsentschädigung ausgeht. Das hier Dargestellte ist jedenfalls nicht dabei.

Dafür darf dieses Entgelt, welches die Zeit nach dem arbeitsrechtlichen Ende betrifft, in der Sozialversicherung als Abgangsentschädigung frei abgerechnet werden. In der Lohnsteuer sprechen wir - übrigens analog (aber nicht analog "günstig") - von der Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 10 EStG 1988).
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Kündigungsentschädigung - von Pfeiffer - 12.01.2026, 10:41
RE: Kündigungsentschädigung - von Wilhelm Kurzböck - 12.01.2026, 18:44
RE: Kündigungsentschädigung - von Pfeiffer - 13.01.2026, 11:10

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