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Kündigungsentschädigung
#4
1. Also ganz rechtsverbindlich kann ich dazu hier nicht antworten, da ich dann auch in die Falldetails tief eintauchen müsste. Das kann ich hier leider nicht abdecken, sondern maximal im Rahmen einer Beratung.

2. Aber wenn eine Arbeitgeberkündigung in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt wird und das Dienstverhältnis daher früher endet, dann fallen auch die Entgeltsansprüche für die restlichen Monate weg. Dass man diese im Rahmen einer Abgangsentschädigung abgilt, nimmt der Lohnart die SV-Befreiung nicht. Insoweit ist dann auch keine Entgeltsumwandlung geschehen.

3. Die ÖGK akzeptiert ein derartiges Vorgehen jedenfalls.
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Kündigungsentschädigung - von Pfeiffer - 12.01.2026, 10:41
RE: Kündigungsentschädigung - von Pfeiffer - 13.01.2026, 11:10
RE: Kündigungsentschädigung - von Wilhelm Kurzböck - 13.01.2026, 16:40

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