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Wechsel von UST-Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung
#6
Werter Herr Steuerexperte, ich habe nun von einer anderen Bilanzbuchhalterin den Begründung erhalten, warum dieser Verein umsatzsteuerpflicht ist.
Im Jahr 2003 hat das Wr. Einkaufsstrassen-Management die Finanzverwaltung um Beurteilung des umsatzsteuerlichen Behandlung von Einkaufsstraßenvereinen gebeten.
(Die Wirtschaftsinitiative WIR23 ist sicherlich gleich zu sehen).
Die Antwort des Fachbereich Umsatzsteuer war (GZ. UST 200/3-08-G/03):
Diese Vereine sind "keine gemeinnützigen Vereine im Sinne der §§34 ff. der BAO. Sie dienen vielmehr mittelbar und unmittelbar der Förderung der eigenwirtschaftlichen bzw. beruflichen Interessen ihrer Mitglieder"
Sie sind daher "nach Ansicht des FB-UST unternehmerisch tätig"
"die Beitragsleistungen der Mitglieder haben nicht die Eigenschaft von echten, nicht steuerbaren Mitgliedsbeiträgen"
Es "unterliegen somit sämtliche Mitgliedsbeiträge und sonstigen Zuwendungen der ordentlichen Vereinsmitglieder der Umsatzsteuer"

Ich möchte daher meine beiden Fragen aus meinem Ursprungs-Posting nochmals stellen.
Danke
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RE: Wechsel von UST-Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung - von Manfred - 04.12.2019, 12:13

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