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Kleinunternehmer bietet Download von Bastelanleitungen über eine Plattform an
#2
Hallo Tamara,

also diese Umsätze zählen zur Grenze zu den 55.000 EUR. Wird die Grenze von 10.000 EUR überschritten, sind die Umsätze im Bestimmungsland steuerbar und es ist zu prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung  im Bestimmungslandes anwendbar ist. Wenn das so ist, ist die Rechnung an den Kunden ohne Umsatzsteuer auszustellen. Die 10.000,-- sind eine Freigrenze, wenn ein Österr.UN Download Umsätze ins Ausland erbringt (EU). Überschreitet er diese Grenze muss er mittels EU OSS Meldung Ust im Bestimmungsland, also wo der Private den Download macht, melden und zahlen.
Eine ZM muss ja nur dann abgegeben werden, wenn Dein Klient Lieferungen/Leistungen an andere Unternehmer erbringt.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen? LG
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RE: Kleinunternehmer bietet Download von Bastelanleitungen über eine Plattform an - von PELA - 28.01.2026, 20:25

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