28.01.2026, 20:58
Hallo,
das Pflegegeld an sich ist ja Steuerfrei und für den Mehraufwand für die Pflegekosten. Die Ehefrau erhält ihr Pflegegeld für ihre eigene körperliche Beeinträchtigung, der Ehemann auch. Ich würde also nur das Pflegegeld vom Mann bei seinen Kosten abziehen, also für sein "Leiden" und die dadurch entstandenen Kosten, und sicher nicht auch das von der Frau. Sie kann die Kosten nicht gegen das Pflegegeld aufrechnen, da Sie keine Erklärung abgibt weil Sie keine Einkünfte hat, aber deswegen kann man es nicht beim Ehemann aufrechnen. Wenn der Mann allerdings auch die Pflegekosten der Ehefrau bei sich als aB reinnimmt, dann muss auch das Pflegegeld der Frau in Abzug gebracht werden. LG Petra
das Pflegegeld an sich ist ja Steuerfrei und für den Mehraufwand für die Pflegekosten. Die Ehefrau erhält ihr Pflegegeld für ihre eigene körperliche Beeinträchtigung, der Ehemann auch. Ich würde also nur das Pflegegeld vom Mann bei seinen Kosten abziehen, also für sein "Leiden" und die dadurch entstandenen Kosten, und sicher nicht auch das von der Frau. Sie kann die Kosten nicht gegen das Pflegegeld aufrechnen, da Sie keine Erklärung abgibt weil Sie keine Einkünfte hat, aber deswegen kann man es nicht beim Ehemann aufrechnen. Wenn der Mann allerdings auch die Pflegekosten der Ehefrau bei sich als aB reinnimmt, dann muss auch das Pflegegeld der Frau in Abzug gebracht werden. LG Petra

