05.12.2019, 16:16
Danke für den Tipp.
Für 2019 sind noch keinerlei Ausgaben angefallen, da sämtliche Ausgaben von der Wirtschaftskammer übernommen (gefördert) wurden.
Bei der Erstellung der Rechnungen der Mitgliedsbeiträge 2019 wurde auf §6/1/27 UStG. verwiesen.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht in die inneren Abläufe des Vereines involviert.
Da wir wahrscheinlich in 2020 auch nicht die (neue) Kleinunternehmergrenze überschreiten werden, wird es wohl besser sein die Honorarnoten umzuschreiben und in 2020 alles der UST zu unterziehen.
Für 2019 sind noch keinerlei Ausgaben angefallen, da sämtliche Ausgaben von der Wirtschaftskammer übernommen (gefördert) wurden.
Bei der Erstellung der Rechnungen der Mitgliedsbeiträge 2019 wurde auf §6/1/27 UStG. verwiesen.
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht in die inneren Abläufe des Vereines involviert.
Da wir wahrscheinlich in 2020 auch nicht die (neue) Kleinunternehmergrenze überschreiten werden, wird es wohl besser sein die Honorarnoten umzuschreiben und in 2020 alles der UST zu unterziehen.