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Geringfügige Beschäftigung und Ausschluss KFZ-Sachbezug für gemischt genutztes Auto
#2
Falls die Mission hier lauten sollte: "gar kein Sachbezug", dann kann ich dazu leider "gar keinen Input" dazu geben. Das wird sich nämlich - gehe ich nach den Schilderungen - nicht ausgehen.

Und man wird froh sein können, wenn im Zuge der GPLB nicht auch aus dem ersten Auto ein Sachbezugsstrick gedreht wird. Das Privatnutzungsverbot (gerade unter Angehörigen) wird - ohne Fahrtenbuch - im Normalfall nur belächelt.

Die Berücksichtigung des Privatanteils bei der Unternehmerin wendet dies - nach der VwGH-Judikatur - leider nicht ab.
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RE: Geringfügige Beschäftigung und Ausschluss KFZ-Sachbezug für gemischt genutztes Auto - von Wilhelm Kurzböck - 03.02.2026, 16:25

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