19.02.2026, 13:58
Das betrifft auch die Vorsteuer, die auf die ursprüngliche Leistung entfällt (in Ihrem Fall den überhöhten Kaufpreisanteil). Selbstverständlich muss man sich den Sachverhalt aber im Detail ansehen.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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