Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorlageantrag
#2
Das Gericht kann einen Vorhalt mit Fragen übermitteln. Sie können aber auch von sich aus noch Unterlagen nachreichen, wenn das erforderlich scheint.

Die Beschwerde kann auch zurückgenommen werden, dann wird der angefochtene Bescheid bzw. die BVE rechtskräftig.

Sollten Sie vor dem BFG verlieren, kann das FA das Verfahren für frühere Jahre wiederaufnehmen (§ 303 BAO), wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Im worst case könnte auch eine Selbstanzeige erforderlich werden.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Vorlageantrag - von Manuela - 26.02.2026, 08:26
RE: Vorlageantrag - von Steuerexperte - 27.02.2026, 12:16
RE: Vorlageantrag - von Manuela - 27.02.2026, 17:00

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste