02.03.2026, 18:27
Bis 31.12.2025 gab es hier noch den Abschlag A 22 (bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze: Bund übernahm die Dienstnehmeranteile zur PV bei den "laufenden Bezügen"). Diese Regelung ist ausgelaufen.
Für die Zeit ab 1.1.2027 soll es neue Erleichterungen im Bereich der SV geben (Entfall der Dienstnehmeranteile zur PV) sowie im Bereich der Einkommensteuer (Lohnsteuer): hier soll es einen zusätzlichen Jahresfreibetrag in Höhe von € 15.000,00 geben.
Dies muss allerdings erst ausgearbeitet werden und soll im Laufe des zweiten Quartals 2026 in die Begutachtung gehen.
Für die Zeit ab 1.1.2027 soll es neue Erleichterungen im Bereich der SV geben (Entfall der Dienstnehmeranteile zur PV) sowie im Bereich der Einkommensteuer (Lohnsteuer): hier soll es einen zusätzlichen Jahresfreibetrag in Höhe von € 15.000,00 geben.
Dies muss allerdings erst ausgearbeitet werden und soll im Laufe des zweiten Quartals 2026 in die Begutachtung gehen.

