05.03.2026, 17:43
Zum Beispiel, dass mit dem vereinbarten Gesamtgehalt entweder eine bestimmte Zahl von Überstunden (= unechtes All-In) abgegolten ist oder sämtliche Überstunden (= echtes All-In) abgegolten sind.
Zudem darf ich auf einen Artikel verweisen, den ich in der Ausgabe Nr. 1/2026 (ab Seite 80) meines LV-Magazines WIKU Personal aktuell verfasst habe, der auf die aktuellen steuerlichen Herausforderungen in Zusammenhang mit All-In-Vereinbarungen und der Geltendmachung von steuerfreien Überstundenzuschlägen eingeht. Da erleben im Moment sehr viele Arbeitgeber im Zuge von Lohnabgabenprüfungen unliebsame Überraschungen.
Zudem darf ich auf einen Artikel verweisen, den ich in der Ausgabe Nr. 1/2026 (ab Seite 80) meines LV-Magazines WIKU Personal aktuell verfasst habe, der auf die aktuellen steuerlichen Herausforderungen in Zusammenhang mit All-In-Vereinbarungen und der Geltendmachung von steuerfreien Überstundenzuschlägen eingeht. Da erleben im Moment sehr viele Arbeitgeber im Zuge von Lohnabgabenprüfungen unliebsame Überraschungen.

