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Fehlgeldentschädigung Betriebsübung bei Wechsel von ANG auf ARB?
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck, 

KV Hotel- und Gastgewerbe:  Kollektivvertrag Hotel- und Gastgewerbe, Angestellte / Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024 - WKO
Dienstnehmer war bisher als Angestellter beschäftigt und hat die Fehlgeldentschädigung erhalten. Nun ändert sich die Tätigkeit und er übt Arbeitertätigkeiten aus. Darf demnach die Fehlgeldentschädigung entfernt werden oder darf - ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt - diese nicht entfernt werden, da aufgrund von Betriebsübung ein Anspruch darauf erworben wurde? 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende!
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Fehlgeldentschädigung Betriebsübung bei Wechsel von ANG auf ARB? - von schnubbel - 06.03.2026, 15:58

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