grundsätzlich sind Einlagen mit dem Teilwert (=Zeitwert) zum Zeitpunkt der Einlage zu bewerten (RZ 2484 ESt-RL 2000).
Bei PKW ist allerdings eine Angemessenheitsprüfung auch bei Gebrauchtfahrzeugen vorzunehmen (RZ 4775 ff ESt-RL 2000).
Bei PKW ist allerdings eine Angemessenheitsprüfung auch bei Gebrauchtfahrzeugen vorzunehmen (RZ 4775 ff ESt-RL 2000).

