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Veränderung der Lage der Normalarbeitszeit aus Anlass der Geburt eines Kindes bei freier Zeiteinteilung
#1
Sachverhalt:

Mit einem Arbeitnehmer war eine freie Zeiteinteilung vereinbart.

Aus Anlass der Geburt seines Kindes strebte er eine fixe Zeiteinteilung an, um „irgendwie“ in den Genuss eines Kündigungsschutzes nach § 8h VKG zu gelangen.

Er wollte das Ausmaß der Normalarbeitszeit nicht reduzieren, sondern dessen Lage aus Anlass der Kinderbetreuung verändern.

Der Arbeitgeber stimmte diesem Vorhaben nicht zu, da der Arbeitnehmer ohnedies freie Hand bei seiner Arbeitszeiteinteilung hatte.

Den Arbeitnehmer ereilte dann doch die Arbeitgeberkündigung, die er mit Bezugnahme auf § 8h VKG (Veränderung der Lage der Normalarbeitszeit) anfocht.


So entschied der OGH:

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Veränderung der Lage der Normalarbeitszeit aus Anlass der Geburt eines Kindes bei freier Zeiteinteilung - von Wilhelm Kurzböck - 12.03.2026, 19:26

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