12.12.2019, 10:31
Im Zusammenhang mit der Zuständigkeit der Kassen ergibt sich im Normalfall keine Änderung.
Eine Ausnahme könnte sein, wenn jemand von Haus aus für eine Baustelle aufgenommen wird und zwar nur für den Einsatz auf dieser Baustelle. Dann wechselt aber auch die Zuständigkeit nicht während des Einsatzes, sondern ist "von Haus aus" die "Baustellen-Krankenkasse".
Ev. hilft Ihnen der nachstehende Link weiter:
https://www.elda.at/cdscontent/?contenti...de=content
[url=https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.682446&viewmode=content][/url]
Eine Ausnahme könnte sein, wenn jemand von Haus aus für eine Baustelle aufgenommen wird und zwar nur für den Einsatz auf dieser Baustelle. Dann wechselt aber auch die Zuständigkeit nicht während des Einsatzes, sondern ist "von Haus aus" die "Baustellen-Krankenkasse".
Ev. hilft Ihnen der nachstehende Link weiter:
https://www.elda.at/cdscontent/?contenti...de=content
[url=https://www.elda.at/cdscontent/?contentid=10007.682446&viewmode=content][/url]