17.03.2026, 12:09
Für die anzusetzenden Teilbeträge aus einer Einkünfteverteilung des Vorjahres ist mir nur eine mögliche Eingabe bekannt: E1 - Seite 3 - Kennzahlen 314 (Luf), 324 (Gew), 326 (Selbständig). Für den aufgegebenen Betrieb ist nach dem Jahr der Betriebsaufgabe weder ein E11- noch ein E1a-Formular auszufüllen.

