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All-in-Verträge und steuerfreie Überstundenzuschläge
#7
Wäre schon denkbar.

Allerdings muss man sich in diesen heiklen Fällen

A) die konkrete Gleitzeitvereinbarung im Detail ansehen und dann

B) Beispiele der Gleitzeitabrechnung (der Stundenverwaltung).

Das ist das, was auch die GPLB macht. Die schauen sich dann im Detail an.

Gleitzeitperiode "Kalenderwoche" ist eher ungewöhnlich (um nicht zu sagen: habe ich persönlich in der Praxis noch nie gehabt; das Kürzeste war der Kalendermonat).

Man kann aber auch kurz und knapp sagen:

1. Wenn arbeitsrechtlich nicht mehr von Gleitzeitguthaben zu sprechen ist, sondern von Überstunden (wann das der Fall ist, habe ich in den Artikeln ausführlich versucht zu erläutern), dann ist eine Begünstigung nach § 68 EStG 1988 möglich.

2. Beim "echten All-In" kommt allerdings negativ hinzu, dass im Jahresschnitt monatlich mindestens 15 Überstunden nachgewiesen sein müssen. Falls es weniger sind, dann sollte der Zuschlag mindestens € 170,00 betragen. Werden allerdings beide "Höchstwerte" unterschritten, wird die GPLB die Steuerfreiheit hier verneinen (Gleitzeit hin oder her).
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RE: All-in-Verträge und steuerfreie Überstundenzuschläge - von Wilhelm Kurzböck - 17.03.2026, 18:46

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