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All-in-Verträge und steuerfreie Überstundenzuschläge
#9
Falls die bisherige Methode lautet: Anwendung Teiler 203, dann ist in Ihrem Fall Ihre Annahme korrekt.

Falls man nicht die erforderlichen Maximalwerte erreicht, dann kann man leider beim echten All-In gar nichts steuerfrei lassen (gemäß der derzeitigen Auslegung der GPLB).
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RE: All-in-Verträge und steuerfreie Überstundenzuschläge - von Wilhelm Kurzböck - 18.03.2026, 15:03

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