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Aufgabegewinn - KU Pauschalierung - Vst Basispauschalierung
#2
Ja, bei Betriebsaufgabe gibt es einerseits den pauschal ermittelten laufenden Gewinn (Verlust) und andererseits den Aufgabegewinn. 
So sieht es Rz 4277 EStR vor:
... Im Fall einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe während aufrechter Pauschalierung ist ein Veräußerungsgewinn neben dem pauschal ermittelten
laufenden Gewinn (Verlust) anzusetzen, sodass zunächst ein Wechsel auf die Bilanzierung mit Übergangsgewinnermittlung und anschließend die Veräußerungsgewinnermittlung gemäß
§ 24 EStG 1988 zu erfolgen haben.


Zu beachten ist, dass im Falle einer Betriebsaufgabe bei Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung nicht das Formular E1a-K verwendet werden kann, sondern nur das Formular E1a zulässig ist (weil nur dort die Kennzahlen für die Betriebsaufgabe vorhanden sind).

   
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RE: Aufgabegewinn - KU Pauschalierung - Vst Basispauschalierung - von Bernhard - 18.03.2026, 18:24

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