20.03.2026, 08:34
Ich habe vor kurzem auch lange recherchiert aufgrund der verwirrenden Informationen zu dem Thema.
Im Endeffekt bin ich zu folgendem Schluss gekommen: Die Grenze ist ein Umsatz von 55.000 €, die Umrechnung auf einen fiktiven Nettobetrag, wie wir sie früher kannten, entfällt.
Bedeutet: 50.000 € Nettoumsatz sind 50.000 € Umsatz und damit unter der Grenze und die Kleinunternehmerbefreiung wäre anwendbar.
Im Endeffekt bin ich zu folgendem Schluss gekommen: Die Grenze ist ein Umsatz von 55.000 €, die Umrechnung auf einen fiktiven Nettobetrag, wie wir sie früher kannten, entfällt.
Bedeutet: 50.000 € Nettoumsatz sind 50.000 € Umsatz und damit unter der Grenze und die Kleinunternehmerbefreiung wäre anwendbar.

