24.03.2026, 15:23
Hallo!
Wir hatten unlängst bei uns auch so einen Fall, dass uns ein Autohändler einen PKW abgekauft hat. Wir haben die Rechnung ohne MWSt. ausgestellt mit folgendem Vermerk: "Der Verkauf erfolgt umsatzsteuerfrei gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UStG, da beim Ankauf des Fahrzeugs kein Vorsteuerabzug zulässig war."
Ich hoffe, ich konnte helfen.
lg Reinhold
Wir hatten unlängst bei uns auch so einen Fall, dass uns ein Autohändler einen PKW abgekauft hat. Wir haben die Rechnung ohne MWSt. ausgestellt mit folgendem Vermerk: "Der Verkauf erfolgt umsatzsteuerfrei gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UStG, da beim Ankauf des Fahrzeugs kein Vorsteuerabzug zulässig war."
Ich hoffe, ich konnte helfen.
lg Reinhold

