29.11.2018, 16:51
Liebe Forumgemeinde, sehr geehrter Herr Kurzböck,
bitte um Hilfestellung in folgenden Fall: eine Arbeitnehmerin kündigt das karenzierte Arbeitsverhältnis zwei Monate vor dem zweiten Geburtstag des Kindes (Februar 2019).
Es besteht ein offener Urlaubsanspruch von 21 Tagen.
Die Arbeitnehmerin befindet sich im Krankenstand - bedingt durch eine schwere Erkrankung ist das Ende des Krankenstandes ungewiss (wird vorauss. sehr lange dauern).
Erwirbt die Arbeitnehmerin durch die Urlaubsersatzleistung einen Krankengeldanspruch der GKK? Wenn ja, welche Bemessung wird für die Berechnung herangezogen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
Schöne Grüße,
a.s
bitte um Hilfestellung in folgenden Fall: eine Arbeitnehmerin kündigt das karenzierte Arbeitsverhältnis zwei Monate vor dem zweiten Geburtstag des Kindes (Februar 2019).
Es besteht ein offener Urlaubsanspruch von 21 Tagen.
Die Arbeitnehmerin befindet sich im Krankenstand - bedingt durch eine schwere Erkrankung ist das Ende des Krankenstandes ungewiss (wird vorauss. sehr lange dauern).
Erwirbt die Arbeitnehmerin durch die Urlaubsersatzleistung einen Krankengeldanspruch der GKK? Wenn ja, welche Bemessung wird für die Berechnung herangezogen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
Schöne Grüße,
a.s