15.04.2026, 16:39
Ein Ausweg wäre noch nach dem früheren Kollektivvertrag die Probezeitautomatik gewesen, die im "neuen KV" relativiert wurde. Ein Wiedereintritt binnen 12 Monaten bei gleichem Aufgabengebiet macht dem Dienstgeber hier einen "Strich durch die Rechnung".
Man könnte das "Experiment" probieren, dass - falls das Verhalten des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund erfüllt hätte (bei aufrechter Beschäftigung) - man einen Rücktritt von der Wiedereinstellungszusage "aus wichtigem Grund" probiert. Die Chancen dazu (ist auch ein wenig juristisches Neuland) müsste aber unter Würdigung des konkreten Sachverhaltes ein Rechtsanwalt einschätzen.
Man könnte das "Experiment" probieren, dass - falls das Verhalten des Arbeitnehmers einen Entlassungsgrund erfüllt hätte (bei aufrechter Beschäftigung) - man einen Rücktritt von der Wiedereinstellungszusage "aus wichtigem Grund" probiert. Die Chancen dazu (ist auch ein wenig juristisches Neuland) müsste aber unter Würdigung des konkreten Sachverhaltes ein Rechtsanwalt einschätzen.

