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Überstunden/Mehrarbeit Holzbaugewerbe
#2
Das kann man nur anhand des konkreten KV-Textes interpretieren.

Da wird man sich ansehen müssen, ob die Verteilung "kurze Woche - lange Woche" vom KV explizit erlaubt ist und in diesem Zusammenhang wird dort auch im Regelfall geregelt sein, bis zu welchem Wert man von KV-Mehrarbeit sprechen kann und ab wann man von Überstunde sprechen muss.

Recht häufig ist die Grenze für die KV-Mehrarbeit bei 9 Stunden (also ist nur die 9. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit wertbar). Wenn aber der Kollektivvertrag hier ausdrücklich eine Ausnahme regelt, dann ist auch die 10. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit möglich (eventuell sogar die 11. Tagesstunde im Falle einer 4-Tage-Woche).

Wie gesagt: steht und fällt mit dem konkreten KV-Text.
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RE: Überstunden/Mehrarbeit Holzbaugewerbe - von Wilhelm Kurzböck - 01.06.2026, 15:10

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