01.06.2026, 15:10
Das kann man nur anhand des konkreten KV-Textes interpretieren.
Da wird man sich ansehen müssen, ob die Verteilung "kurze Woche - lange Woche" vom KV explizit erlaubt ist und in diesem Zusammenhang wird dort auch im Regelfall geregelt sein, bis zu welchem Wert man von KV-Mehrarbeit sprechen kann und ab wann man von Überstunde sprechen muss.
Recht häufig ist die Grenze für die KV-Mehrarbeit bei 9 Stunden (also ist nur die 9. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit wertbar). Wenn aber der Kollektivvertrag hier ausdrücklich eine Ausnahme regelt, dann ist auch die 10. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit möglich (eventuell sogar die 11. Tagesstunde im Falle einer 4-Tage-Woche).
Wie gesagt: steht und fällt mit dem konkreten KV-Text.
Da wird man sich ansehen müssen, ob die Verteilung "kurze Woche - lange Woche" vom KV explizit erlaubt ist und in diesem Zusammenhang wird dort auch im Regelfall geregelt sein, bis zu welchem Wert man von KV-Mehrarbeit sprechen kann und ab wann man von Überstunde sprechen muss.
Recht häufig ist die Grenze für die KV-Mehrarbeit bei 9 Stunden (also ist nur die 9. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit wertbar). Wenn aber der Kollektivvertrag hier ausdrücklich eine Ausnahme regelt, dann ist auch die 10. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit möglich (eventuell sogar die 11. Tagesstunde im Falle einer 4-Tage-Woche).
Wie gesagt: steht und fällt mit dem konkreten KV-Text.

