01.06.2026, 17:30
Dann wird vermutlich das Arbeitszeitmodell nach § 2B angewandt werden bzw. vereinbart worden sein.
Anders ist nämlich "lange Woche - kurze Woche" rechtlich gar nicht möglich.
Falls meine Annahme zutrifft, so ist dort keine Mehrarbeitsregelung vorgesehen, weil es sich ja zugleich um ein Ansparmodell handelt.
Anders ist nämlich "lange Woche - kurze Woche" rechtlich gar nicht möglich.
Falls meine Annahme zutrifft, so ist dort keine Mehrarbeitsregelung vorgesehen, weil es sich ja zugleich um ein Ansparmodell handelt.

