03.06.2026, 15:21
Überspitzt formuliert bedeutet dies, dass Geld geflossen ist, das auch den entsprechenden Abgaben (teilweise "doppelt") korrekterweise hätte unterworfen werden müssen. Insoweit wäre dann korrekterweise nämlich auch der Jahreslohnzettel des betreffenden Kalenderjahres zu korrigieren, falls diese Entgelte dort nicht erfasst worden sind.
Falls es dann zu Rückzahlungen kommt, so stellen diese aus Arbeitnehmersicht Werbungskosten dar. Der Arbeitgeber hat diese Rückzahlungen dann (weil sie andere Kalenderjahre betreffen) nicht mehr im Lohnprogramm zu erfassen und somit auch nicht auf dem Lohnkonto und auch nicht auf dem Lohnzettel.
Weil Werbungskosten vorliegen, können auch die Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt nicht korrigiert werden.
Falls es dann zu Rückzahlungen kommt, so stellen diese aus Arbeitnehmersicht Werbungskosten dar. Der Arbeitgeber hat diese Rückzahlungen dann (weil sie andere Kalenderjahre betreffen) nicht mehr im Lohnprogramm zu erfassen und somit auch nicht auf dem Lohnkonto und auch nicht auf dem Lohnzettel.
Weil Werbungskosten vorliegen, können auch die Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt nicht korrigiert werden.

