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Neufög Begünstigung Lohnnebenkosten Zeitraum
#1
Liebe Forumsteilnehmer,

ich habe ein neu gegründetes Unternehmen zu vertreten. Es wurde Neufög in Anspruch genommen. Jetzt ist die Frage aufgetreten, wie lange die LNK für die Dienstnehmer entfallen.
Bisher war ich der Meinung, dass es max. für ein Jahr gilt. Nun habe ich aber gelesen, dass man die ersten 3 Dienstnehmer für bis zu 36 Monate "befreien kann" von DB,DZ und Kommst. (Anscheinend gab es 2011 eine Änderung)
Der Gesetzestext ist mir aber ein bisschen unklar.

In meinem Fall habe ich den Geschäftsführer (unwesentlich bet.), eine geringfügige Mitarbeiterin welche etwas später eingetreten ist. Nach Ablauf von 12 Monaten nach Anmeldung des GF habe ich nun alle wieder normal mit DB DZ Kommst abgerechnet. Ich denke aber, dass ich diese beiden eigentlich für 36 Monate laufen lassen kann unter Neufög. Und ab Februar käme die dritte Mitarbeiterin ins Unternehmen, auch für diese würde ich es noch weiterlaufen lassen, bis eben die 36 Mo. ab Erstanmeldung des 1. DN abgelaufen sind.

Ist das korrekt? Muss ich Finanzamt oder Kommune darüber informieren, für welche Mitarbeiter Neufög beansprucht wird? Das hab ich nämlich auch irgendwo gelesen. Denke aber eher, bei einer GPLA muss man das einfach vorlegen, oder?

Ihr seht, ein bisschen verwirrt bin ich doch, es tut mir leid Huh 
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich....

Danke für eure Bemühungen,

LG aus NÖ,
Bianca
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Neufög Begünstigung Lohnnebenkosten Zeitraum - von Bianca Gamsjäger - 09.01.2020, 11:24

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