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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung / Zeitpunkt der Einnahme
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Meines Wissens ist die 15tägige Zurechnungsfrist nur bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben zu beachten, wie z.B. Miete, Versicherungsprämien, etc. Derartige Einnahmen bzw. Ausgaben innerhalb dieser Frist sind dem Geschäftsjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. 
Siehe auch ESt-RL, Rz 4629 ff
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RE: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung / Zeitpunkt der Einnahme - von Doris - 07.01.2019, 17:35

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