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Mitarbeiterprämie 2026 - SV laufend oder SV Sonderzahlung - die ÖGK-Antworten sind da!
#1
Ich habe auch heuer wieder (dieses Mal allerdings frühzeitig) einen Fragenkatalog an die ÖGK gerichtet, weil die richtige Beurteilung der Mitarbeiterprämie 2026 entweder als laufender Bezug oder als Sonderzahlung auch heuer wieder wichtig werden wird und die Rechtslage (der Rechtsrahmen) zur Steuerfreiheit von Mitarbeiterprämien heuer wieder anders ist als im Vorjahr.
 
Es soll auch eine Publikation in der DGservice dazu geben.
 
Es folgen nun meine Fragen:
 
Frage 1:
Bleibt die ÖGK in Anbetracht der neuen Regelungen (unter der Annahme, dass diese auch im Bundesgesetzblatt verlautbart werden) bei der Ansicht, dass die Kaufkraftsicherungsprämie (konkret die zweite Rate in Höhe von € 500,00, die für Juli 2026 fällig wird) im Kollektivvertrag für eisen- und metallverarbeitende Industrie in der SV als Sonderzahlung abgerechnet werden darf? Die Frage stellt sich deshalb, weil ja die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun im Vergleich zum Vorjahr geändert wurden.
 
Frage 2:
Es wird zahlreiche Arbeitgeber geben, welche im Kalenderjahr 2025 die Mitarbeiterprämie unter den für dieses Kalenderjahr gültigen Regelungen zur Auszahlung gebracht haben, allerdings ohne kollektivvertragliche Rechtsgrundlage, sondern einfach auf Basis von Vereinbarungen.
Angenommen der Kollektivvertrag sieht eine derartige Mitarbeiterprämie im Kalenderjahr 2026 vor (für 2025 - wie erwähnt - nicht) und der Arbeitgeber bezahlt diese nun pflichtgemäß.
Kann in diesem Fall von "Wiederkehr" ausgegangen werden und die Zahlung als Sonderzahlung der SV unterworfen werden oder führen die geänderten Rahmenbedingungen dazu, dass man diese Zahlung als Einmalzahlung wird abrechnen müssen (was möglicherweise dann auch zu einem Auslegungskonflikt betreffend die Frage 1 führt).
 
Frage 3:
Nur für den Fall, dass die Frage Nr. 2 bejaht wird (also die Abrechnung als Sonderzahlung vorgenommen wird): Ist dann in Bezug auf jene Arbeitnehmer, die im Vorjahr "leer" ausgegangen sind (es durfte ja nach sachlichen Kriterien unterschieden werden) oder die erst heuer eingetreten sind, wohl von einer Abrechnung als "SV laufend" auszugehen?
Das bedeutet dann, dass es hier sein kann, dass für manche Arbeitnehmer desselben Unternehmens der SV Status "SV laufend" und für manche "SV Sonderzahlung" vorliegen kann?
 
Frage 4:
Angenommen ein Kollektivvertrag regelt eine Mitarbeiterprämie (Kaufkraftsicherungsprämie) in einer bestimmen Höhe, die bis spätestens zum Jahresende 2026 zur Auszahlung gebracht werden muss.
Nimmt die ÖGK eine Vereinbarung zur Kenntnis, wonach man die Mitarbeiterprämie durch Vereinbarung in mehreren Raten (in nicht aufeinanderfolgenden Kalendermonaten) zur Auszahlung bringt?
Beispiel: KV regelt Prämie in Höhe von maximal € 500,00 bis, die bis 31.12.2026 ausbezahlt werden muss. Der Arbeitgeber bezahlt Ende Oktober 2026 € 250,00 und Ende Dezember 2026 € 250,00. Darf man dann diese beiden Raten als "Sonderzahlung" abrechnen?
 
Die Antworten de ÖGK auf diese Fragen finden Sie in der Ausgabe Nr. 12/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Ende Juli 2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (für den Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen):
 
https://www.wikutraining.at/blog/1523
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Mitarbeiterprämie 2026 - SV laufend oder SV Sonderzahlung - die ÖGK-Antworten sind da! - von Wilhelm Kurzböck - 19.06.2026, 16:25

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