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Umsatzbonus
#2
Sehr geehrter Berni,

wenn der Umsatzbonus keinem bestimmten Einkauf zuordenbar ist, sondern bspw. erst längere Zeit im Nachhinein gewährt wird, befürwortet die überwiegende Ansicht eine Verbuchung als sonstiger Ertrag.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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Nachrichten in diesem Thema
Umsatzbonus - von Berni99 - 14.01.2020, 15:24
RE: Umsatzbonus - von Steuerexperte - 15.01.2020, 16:22

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