15.07.2026, 12:28
Hallo,
in der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht offen in der Rechnung ausgewiesen werden - würde dennoch eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, würde der Verkäufer (Autohändler) diese gemäß § 11 Abs. 12 UStG schulden (Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung).
Der § 24 Abs. 8 UStG schließt zusätzlich den Vorsteuerabzug bei differenzbesteuerten Umsätzen ausdrücklich aus.
Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es vermutlich möglich gewesen, auf die Differenzbesteuerung zu verzichten und zur Normalbesteuerung zu optieren. Ob dies im konkreten Fall möglich gewesen wäre, hängt allerdings von den Voraussetzungen ab und liegt in der Sphäre des Autohändlers.
Differenzbesteuerung = Bruttoansatz
in der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht offen in der Rechnung ausgewiesen werden - würde dennoch eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, würde der Verkäufer (Autohändler) diese gemäß § 11 Abs. 12 UStG schulden (Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung).
Der § 24 Abs. 8 UStG schließt zusätzlich den Vorsteuerabzug bei differenzbesteuerten Umsätzen ausdrücklich aus.
Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es vermutlich möglich gewesen, auf die Differenzbesteuerung zu verzichten und zur Normalbesteuerung zu optieren. Ob dies im konkreten Fall möglich gewesen wäre, hängt allerdings von den Voraussetzungen ab und liegt in der Sphäre des Autohändlers.
Differenzbesteuerung = Bruttoansatz

