24.07.2026, 12:15
Hallo Sandra,
also grundsätzlich gehört das gar nicht in die Est, da es ja keine Erbschaftssteuer mehr gibt; wenn das alles aus dem privaten Bereich des Verstorbenen kommt, würde ich es gar nicht in die Erklärung geben; Ausnahme gibt es bei geerbten Unternehmen, oder wenn es sich um vermietete Immobilien handelt.
LG Petra
also grundsätzlich gehört das gar nicht in die Est, da es ja keine Erbschaftssteuer mehr gibt; wenn das alles aus dem privaten Bereich des Verstorbenen kommt, würde ich es gar nicht in die Erklärung geben; Ausnahme gibt es bei geerbten Unternehmen, oder wenn es sich um vermietete Immobilien handelt.
LG Petra

