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Einkommensteuererklärung 2025
#2
Hallo Sandra,

also grundsätzlich gehört das gar nicht in die Est, da es ja keine Erbschaftssteuer mehr gibt; wenn das alles aus dem privaten Bereich des Verstorbenen kommt, würde ich es gar nicht in die Erklärung geben; Ausnahme gibt es bei geerbten Unternehmen, oder wenn es sich um vermietete Immobilien handelt.
LG Petra
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RE: Einkommensteuererklärung 2025 - von PELA - 24.07.2026, 12:15

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