21.01.2020, 09:34
Danke für den Hinweis:
mein Kollege meint: wenn ein Dienstnehmer vor Urlaubsantritt in den lt. 13 Wochen keine Überstunden AUSBEZAHLT bekommen hat, dann gibt es auch kein Ausfallsentgelt (Schnittberechnung) Urlaub,
ich bin der Meinung, wenn diese Stunden geleistet wurden und erst im Dez. ausbezahlt werden, dann wäre ein Schnitt (rd. 2 Std. pro Urlaubswoche) zu berücksichtigen bzw. auszuzahlen?
bitte um Ihre Meinung, danke
mein Kollege meint: wenn ein Dienstnehmer vor Urlaubsantritt in den lt. 13 Wochen keine Überstunden AUSBEZAHLT bekommen hat, dann gibt es auch kein Ausfallsentgelt (Schnittberechnung) Urlaub,
ich bin der Meinung, wenn diese Stunden geleistet wurden und erst im Dez. ausbezahlt werden, dann wäre ein Schnitt (rd. 2 Std. pro Urlaubswoche) zu berücksichtigen bzw. auszuzahlen?
bitte um Ihre Meinung, danke