21.01.2020, 11:14
Eine aktive Vermietung liegt vor, wenn ein sogenanntes "komplexes Leistungsbündel" angeboten wird (z.B. Reinigungsleistungen, Entsorgung von nicht mehr benötigtem Lagergut, Bereitstellung von Werkzeugen oder Geräten). Die Abgrenzung kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles getroffen werden.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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