21.01.2020, 22:42
Liebes Forum!
Ich hätte eine Frage zur Änderungskündigung
Ein DN hat 2 Monate Kündigungsfrist zum 15. und Monatsletzten.
Ich gebe ihm die Änderungskündigung diese Woche (Ende der Kündigungsfrist ist der 31.3.2020.
Für den Fall, dass er der Gehaltsreduktion zustimmt, wird die Kündigung hinfällig.
Darf ich die Änderungen beim Gehalt dann auch erst ab 1.4.2020 durchführen oder könnte man diese bereits ab z. Bsp. 1. Februar vereinbaren?
2. Möglichkeit:
Dürfte ich ihm - jetzt unabhängig von der Änderungskündigung - eine Vereinbarung zur Gehaltsreduktion ab 1.2.2020 vorlegen und falls er diese nicht unterschreibt, die Kündigung aussprechen?
Wo ist dann der Unterschied, falls ich im ersten Fall die Änderungen erst nach Ende der Kündigungsfrist anwenden darf und im 2. Fall hätte ich die Möglichkeit einer früheren Reduktion (ab 1.2.2020)?
Vielen Dank für eure Hilfe
lg
Ich hätte eine Frage zur Änderungskündigung
Ein DN hat 2 Monate Kündigungsfrist zum 15. und Monatsletzten.
Ich gebe ihm die Änderungskündigung diese Woche (Ende der Kündigungsfrist ist der 31.3.2020.
Für den Fall, dass er der Gehaltsreduktion zustimmt, wird die Kündigung hinfällig.
Darf ich die Änderungen beim Gehalt dann auch erst ab 1.4.2020 durchführen oder könnte man diese bereits ab z. Bsp. 1. Februar vereinbaren?
2. Möglichkeit:
Dürfte ich ihm - jetzt unabhängig von der Änderungskündigung - eine Vereinbarung zur Gehaltsreduktion ab 1.2.2020 vorlegen und falls er diese nicht unterschreibt, die Kündigung aussprechen?
Wo ist dann der Unterschied, falls ich im ersten Fall die Änderungen erst nach Ende der Kündigungsfrist anwenden darf und im 2. Fall hätte ich die Möglichkeit einer früheren Reduktion (ab 1.2.2020)?
Vielen Dank für eure Hilfe
lg