21.01.2020, 23:38
Hallo Hr. Kurzböck!
Ich hätte das so verstanden, dass ich bei einer Änderungskündigung die Kündigung "ausspreche".
Aber falls der DN sich mit den vorgelegten Änderungen einverstanden erklärt, ziehe ich die Kündigung zurück.
Leider sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen eingegangene Dienstverhältnis
- unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten - [size=2]per 31. März 2020 aufzulösen.[/size]
Diese Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn Sie sich ab ............……..mit folgender Änderung Ihres Dienstvertrages einverstanden erklären:
z. Bsp. Reduktion des Gehaltes …….
Das ab...… Datum wäre mir wichtig.
Kann das bereits der 1.2. sein oder darf es erst nach dem 31.3. liegen, also der 1.4.2020 sein?
Vielen Dank!
lg
Ich hätte das so verstanden, dass ich bei einer Änderungskündigung die Kündigung "ausspreche".
Aber falls der DN sich mit den vorgelegten Änderungen einverstanden erklärt, ziehe ich die Kündigung zurück.
Leider sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen eingegangene Dienstverhältnis
- unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten - [size=2]per 31. März 2020 aufzulösen.[/size]
Diese Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn Sie sich ab ............……..mit folgender Änderung Ihres Dienstvertrages einverstanden erklären:
z. Bsp. Reduktion des Gehaltes …….
Das ab...… Datum wäre mir wichtig.
Kann das bereits der 1.2. sein oder darf es erst nach dem 31.3. liegen, also der 1.4.2020 sein?
Vielen Dank!
lg