17.08.2026, 18:00
Wenn der Dienstgeber mit diesem KFZ auch privat fährt: ja.
Es ist ja mittlerweile auch vom VwGH entschieden (vor wenigen Wochen), dass wenn mehrere Arbeitnehmer ein Firmen-KFZ privat nutzen (nicht gleichzeitig, sondern hintereinander), dass dann nicht EIN Sachbezug zum Ansatz kommt für EIN Fahrzeug, sondern "X" Sachbezüge.
Es ist ja mittlerweile auch vom VwGH entschieden (vor wenigen Wochen), dass wenn mehrere Arbeitnehmer ein Firmen-KFZ privat nutzen (nicht gleichzeitig, sondern hintereinander), dass dann nicht EIN Sachbezug zum Ansatz kommt für EIN Fahrzeug, sondern "X" Sachbezüge.

