08.01.2019, 19:04
Ein unbezahlter Urlaub kann grundsätzlich vereinbart werden.
Vielleicht besteht sogar ein Rechtsanspruch darauf. Da muss man sich aber mit den Gründen für die "Auszeit" näher auseinandersetzen.
Übersteigt die Dauer des unbezahlten Urlaubs die Dauer eines Monats nicht, so bleibt der Lehrling angemeldet, muss aber sowohl seine eigenen SV-Beiträge als auch jene, die der Dienstgeber für diese Zeit bezahlen müsste, tragen. BV-Pflicht besteht während dieser Zeit nicht.
Übersteigt die Dauer des unbezahlten Urlaubs die Dauer eines Monats, so ist der Lehrling abzumelden (mit Ende des Entgeltsanspruchs). Es besteht in dieser Zeit daher auch kein Versicherungsschutz (abgesehen von der möglicherweise anwendbaren sechswöchigen Nachversicherung, die man aber im Einzelfall mit dem Versicherungsträger abklären sollte).
Sinnvoll wäre es, eine ausdrückliche Vereinbarung über die Inanspruchnahme des unbezahlten Urlaubs zu treffen. Gedanken sollte man sich dabei auch machen, ob der Status "unbezahlt" auch auf die Sonderzahlungen durchschlagen soll (ist nämlich Vereinbarungssache). Weiters kann vereinbart werden, ob diese Zeit auf dienstzeitabhängige Ansprüche angerechnet wird (also als Dienstzeit zählt) oder nicht (zB. ob dann auch der Jahresurlaub gekürzt wird).
Soweit ein hoffentlich verständlicher Tipp von meiner Seite.
1. Neu in meinem Sortiment finden Sie die "Aktuellen Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung 2019" als Digitalpaket. Man erhält meine ausführlichen Neuerungen-Unterlagen mit den selbst verfassten Analyse-Artikel sowie die Folienhandzetteln dazu als pdf sowie meinen kompletten Vortrag aufgezeichnet als Datenstream, den man sich in Ruhe und auf 4 Sachgebiete aufgeteilt ansehen kann. Dabei kann man selber entscheiden, was man sich ansehen oder anhören möchte und kann bestimmte Ausführungen so oft anhören bzw. ansehen, wie man möchte. In Summe sind es ca. 5,5 Stunden Filmmaterial.
Den Vortragsteil zu den Änderungen bei den SV-Meldungen (mBGM) mit knapp 1 Stunde und 20 Minuten können Sie sich zur Gänze (wenn Sie wollen) über den nachstehenden Link ansehen:
https://vimeo.com/308680318
Informationen zu Preis und Bestellmöglichkeiten betreffend das Digitalpaket finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/sem_online.html
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2. Lehrbuch "Mein Personalverrechnungstrainer 2019" ist schon lieferbar. Alle Änderungen wie Arbeitszeitreform, Familienbonus NEU sowie mBGM-Umstellung sind bereits eingearbeitet. Es ist das erste und zur Zeit einzige Lehrbuch, das sämtliche Änderungen per 1.1.2019 auf dem letzten Stand zum Inhalt hat.
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3. Upgrademöglichkeit der WIKU-Personal aktuell von "Abo classic" auf "Abo premium". Premium-Abonnent/innen erhalten dreimal jährlich den WIKU-Lohnbudsmann (= ein fortlaufend ergänztes pdf mit allen Beratungs- und Supportfällen, die ich über die verschiedensten Kanäle während eines Kalenderjahres betreue, samt anonymisierter Problemfall und Lösungsschilderung, Inhalts- und Stichwortverzeichnis ==> die ideale Ergänzung zu Lehrbüchern und Fachliteratur für die anspruchsvolle Lohnverrechnung) sowie je Ausgabe der WPA ein 30minütiges Video, in dem die Inhalte ausführlich dargestellt sind, sodass man die Inhalte hören und auch sehen kann.
Informationen dazu finden Sie hier:
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