08.01.2019, 19:06
Noch ergänzend sie angeführt, dass man bei Lehrlingen eine Unterbrechung, die länger als 4 Monate ununterbrochen andauert oder die Tatsache, dass während eines Lehrjahres in Summe mehr als 4 Monate Unterbrechung vorliegen (Krankenstände, unbezahlte Urlaube,....) an die Lehrlingsstelle melden muss wegen eines allfälligen Anschlusslehrvertrages.