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Abschreibung Gebäude in Leichtbauweise bei Einkünfte aus V+V
#2
Ja, das ergibt sich aus EStR Rz 6444.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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RE: Abschreibung Gebäude in Leichtbauweise bei Einkünfte aus V+V - von Steuerexperte - 06.09.2026, 17:00

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