08.09.2026, 16:10
Nachdem man als Gleitzeit in erster Linie "selbstbestimmtes Arbeiten" versteht, ist es schon auch zulässig, dem Arbeitnehmer das Arbeiten am 5. Tag selbsterwählt zu ermöglichen.
Man sollte eventuell darauf achten, ob der anzuwendende Kollektivvertrag bei manchen Arbeitszeitmodellen die Kombination mit Gleitzeit ausschließt.
Man sollte eventuell darauf achten, ob der anzuwendende Kollektivvertrag bei manchen Arbeitszeitmodellen die Kombination mit Gleitzeit ausschließt.

